Du willst dein Brautkleid verkaufen?
Nachhaltigkeit wird immer wichtiger und Du kannst nebenbei dir und einer anderen Braut
etwas Gutes tun. Wir nehmen dein Brautkleid in Komission
und machen es zum Traumkleid einer anderen Braut.
Und so funktioniert’s
Für uns spielt die Qualität der Kleider eine sehr große Rolle und um der großen Nachfrage gerecht zu werden findest du eine kurze Checkliste, welche die Voraussetzung bildet. Sollte dein Kleid einen der Punkte nicht erfüllen, bitten wir dich von einer Anfrage abzusehen.
Wichtig
Wir Kaufen dein Brautkleid NICHT! Gern nehmen wir es auf Kommissionsbasis für 1 Jahr in unsere Kollektion auf.
Checkliste
- Dein Brautkleid ist von einer etablierten Marke.
- Dein Brautkleid hast du innerhalb der letzten 2-3 Jahre erworben.
- Dein Brautkleid ist in einem einwandfreien Zustand und professionell gereinigt.
- Du hast die Rechnung deines Brautkleides.
- Dein Brautkleid sollte maximal auf eine Körpergröße von 1,70m gekürzt sein.
Deine Vorteile
Du kennst es selbst, online Kleider kaufen kann auch ein Glücksspiel sein und gerade beim maßgefertigten Brautkleid gibt es keine Möglichkeit auf Umtausch, das macht die Suche nach einem Second Hand Brautkleid nicht leichter. Wir bieten den Suchenden Bräuten die Möglichkeit das Kleid vorab zu probieren und damit die Sicherheit, dass es ihr Traumkleid ist. Die
Wie geht es weiter?
Dein Kleid erfüllt alle Punkte unserer Checkliste?
Dann nimm am besten direkt Kontakt mit uns auf und sende uns das Anmeldeformular zu. Wir melden uns umgehend bei dir und vereinbaren neben dem Verkaufspreis alle Bedingungen beim Verkauf. Dein Kleid bleibt 1 Jahr bei uns und wir übernehmen den Verkauf für Dich. Nach dem Verkauf kontaktieren wir dich und du erhältst den vereinbarten Preis.
Geschäftsbedingungen
Wir nehmen Ihr Brautkleid in Kommission und bieten dieses für 1 Jahr in unserem Geschäft mit oben genannter Adresse zum Verkauf an.
Nach Ablauf des Jahres wird das Brautkleid von Ihnen unverzüglich wieder abgeholt.
Nicht abgeholte Ware stellen wir einer wohltätigen Organisation zur Verfügung.
Der Kunde (Kommittent) übergibt dem Das WunderSchön die aufgelisteten Waren zum kommissionsweisen Verkauf. Die Ware bleibt Eigentum des Kunden.
Der Kommissionär haftet für nachweisbare Beschädigungen oder Verlust. Falls durch Beschädigung oder Verlust Ansprüche gegen eine Versicherung bestehen, tritt der Kommissionär diese Ansprüche an den Kunden ab.
Der Kommissionär handelt einen Preis aus, den der Kunde für seine Ware erhält. Der ausgehandelte Preis ist der Ware zugeordnet.
Der Kommissionsvertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Der Kunde muss danach die nichtverkaufte Ware innerhalb von sieben Werktagen abholen bzw. zurücknehmen. Nichtabgeholte Ware wird einer wohltätigen Organisation gespendet.
Der Kunde sichert zu, dass es sich bei der aufgelisteten Ware nicht um Diebesgut handelt.